Zeremonie/Hochzeit
Thailand 1999
Trauung
im Oktober 1999
im Standesamt
Berlin-Reinickendorf
Unsere Tochter
Jenny Phimphorn
2005 in Berlin
Einmal im Jahr
Familien-Urlaub
in Thailand
2012 im
Zoo von Korat
2014 in Thailand
Papiere, Urkunden, unzählige Kopien und Übersetzungen, Beglaubigungen, Übersetzer und und und ......
Die Realität holt die "Beziehung" schnell ein es beginnt allzu oft ein steiniger Weg.....
Eltern, die im Ausland wohnen und in Deutschland nach dem Einkommensteuergesetz nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) erhalten. Dafür müssen sie zum Beispiel in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stehen, als Entwicklungshelfer oder Missionar tätig sein, eine Tätigkeit nach den Vorschriften des Beamtenrechts in einer Einrichtung außerhalb Deutschlands ausüben
oder Rente nach deutschen Vorschriften beziehen.
Da ich Rente nach deutschen Vorschriften beziehe, berufe ich mich auf diese Zeilen der offiziellen Webseite und stellte am 11.8.2015 in Deutschland einen neuen Antrag auf Kindergeld ab Oktober 2014 - bis zum 2.9.2015 noch keine Nachricht darauf bekommen!!!!
Den Ablehnungsbescheid bekam ich erst auf Anfrage per Mail am 23.9.15. Mein Einspruch folgte noch am gleichen Tag.
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Da auf meinen zahlreichen Anträgen keinerlei Antworten von dem zuständigen Bundesfinanzministerium kamen,
habe ich nun am 28.8.2015, 31.82015 und am 23.9.15 online drei Petitionen an den deutschen Bundestag gerichtet.
Petition 1 - Wortlaut der öffentlichen Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen.....das diese einfache Formulierung und Gesetzesvorgabe auf der Webseite des auswärtigen Amtes auch in die Tat umgesetzt wird und keine erfolglose Klagen mehr folgen dürfen:
........Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden.......
Petition 2 - Wortlaut der öffentlichenPetition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen.....das die Wahl der Lohnsteuerklasse einheitlich für alle verheirateten Personen gilt, denn:
........ab dem Datum der Eheschließung darf man NICHT mehr die Steuerklasse 1 zur Versteuerung wählen, denn diese ist ausschließlich den UNVERHEIRATETEN Personen vorenthalten.....
Petition 3 - Wortlaut der privaten Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen.....…dass meine vielen, leider alle erfolglosen Anträge endlich begutachtet/anerkannt werden. Die Einzelfallprüfung und Anerkennung unserer bestehenden Ehe und den damit verbundenen Rechten und Pflichten eines Mitglieds im deutschen Sozialversicherungssystem und um Gleichstellung - wie in Europa gültig - da die bestehende, rechtlich-soziale Familie im Interesse des KINDESWOHL Vorrang hat (AZ.: BvR 1154/10), es müsse also immer eine Einzelfallprüfung geben.
Aktuelle Anmerkung 2015/16:
Plötzlich werden aber zig tausende Einzelfallprüfungen der syrischen Flüchtlinge durchgeführt...????
Dem deutschen Bürger bleibt es aber verwehrt, klar!!!!!
Ich berufe mich mit dieser Petition auch auf die Aussage von A. Merkel ... Menschen mit ausländischen Wurzeln als gleichwertige Mitbürger anzuerkennen ..... auf die weltweit gültige UN-Kinderrechtskonvention.....auf die Web-Präsenz des Bundesfamilienministerium, wo es geschrieben steht ...alles zum Wohle des Kindes. So haben wir als Eltern auch gehandelt und im Sinne unserer Tochter auch nicht bereut.
Alle 3 Anträge wurden ABLEHNEND beschieden, mit der Begründung NICHT IM ALLGEMEINEN INTERESSE ..... So einfach ist das also, als wenn es nur mich und meine Familie beträfe.......Wieder eine sehr enttäuschende Erfahrung.
Sonne, Strand, Kultur, Erholung oder Rundreisen innerhalb Thailand`s, alles ist möglich. Selbstverständlich auch das Nachtleben in bestimmten Städten.
Wird in Deutschland leider immer wieder mit dem Image der Prostitution, Scheinehen, Menschenhandel usw. in Verbindung gebracht.
Wer selber schon mal den Urlaub in Thailand verbrachte und den liebenswerten, lebensfrohen Menschen dort begegnete, weiß genau wovon ich schreibe.
Den Link dieser Webseite sende ich auch wegen dem Grundgesetz-Verstoß - siehe Aufenthaltsverordnung § 41 -
BESONDERS an unsere Politiker in Berlin, denn nicht nur ich wehre mich vehement gegen
diese diskriminierenden Gesetze gegenüber thailändischen Bürgern (Sprachnachweis, Einreiseverbote, nicht Anerkennung rechtlicher Ehen usw.) denn das ist ein ganz klarer Gesetzes-Verstoß
gegen das sogenannte "Dritt-Land" Thailand und muss schnellstens abgeschafft, bzw. dahingehend geändert werden, das ALLE ausländischen Bürger gleichgestellt werden.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen, Jugend - Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig
Bundesministerium für Finanzen - Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble
Bundeskanzleramt - Bundeskanzlerin Angela Merkel
Bundespräsidialamt - Bundespräsident Joachim Gauck
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Mittlerweile bekam ich aber ein Antwort-schreiben (zugestellt in Thailand am 3.5.2015) auf meine erneuten Anfragen zugesandt - Referat 212 des Familienministerium vom 31.3.2015 - werde darin aber, wie schon 2014, darauf hingewiesen, dass mein Antrag an das Ministerium für Finanzen weitergeleitet ist, in deren Zuständigkeit mein Anliegen fällt. Auf eine Antwort vom Finanzministerium wartete ich aber schon 2014 vergeblich..... erst nach mehrmaligen Nachfragen kam eine Schreiben mit "Entschuldigung, aber vergessen" und "wir können nicht in ein schwebendes Verfahren eingreifen" haben aber Verständnis für Ihr Anliegen. Es gibt nun kein schwebendes Verfahren mehr und ich warte gespannt auf eine Antwort des Ministerium für Finanzen, denn durch das Jahressteuergesetz von 1996 regelt sich das Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz und nicht als Sozialleistung.....
.... na, dann bin ja beruhigt, denn unbeschränkt Einkommen-steuerpflichtig war ich in Deutschland von 2009-2014
und nur darum geht es schließlich in meinem Antrag auf Anerkennung meiner Ehe und damit
auch die rückwirkende Änderung der Lohnsteuer-Klasse und Kindergeld-Nachzahlung für 4 Jahre.
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